AGB:
Sven Hapke Rohstoffhandel
e.Kfm., Ein- und Verkauf von Wertstoffen, sowie Sortierung im Inland·
I. Geltung und Allgemeine Leistungsbedingungen
§ 1 Geltung
1.1. Für alle Leistungen der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel
e.Kfm.
im Bereich Entsorgung und Recycling gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel
e.Kfm.
ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.2. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14Abs.1 BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des §310 BGB.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner aus laufender Geschäftsbeziehung.
§ 2 Lieferzeit, Verzug
2.1. Soweit nicht ausdrücklich ein Termin als verbindlich zugesagt wurde, sind Angaben über den Leistungszeitpunkt unverbindlich. Wenn es die Art der Leistung gestattet und berechtigte Interessen des Vertragspartners nicht entgegenstehen, ist die Firma Sven Hapke Rohstoffhandel zu Teilleistungen berechtigt.
2.2. Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt, unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte und sonstige Umstände ,die außerhalb des Einflussbereiches der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel
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liegen, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden. Im Falle des Eintritts einer Höheren Gewalt kann die Firma Sven Hapke Rohstoffhandel die Preise auf Grund von Marktbeeinflussungsfaktoren anpassen.
.§ 3 Haftung
3.1. Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln der Leistung von der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel
e.Kfm.
ist ausgeschlossen, soweit die Firma Sven Hapke Rohstoffhandel eine Nacherfüllung aus Gründen, die Sven Hapke Rohstoffhandel nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann.
3.2. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche
·(im Folgenden„Schadensersatzansprüche“) des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem und in Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis, aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
3.3. Soweit die Haftung von Sven Hapke Rohstoffhandel
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ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Beauftragten.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
4.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
4.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.
4.3. Der Abzug von Skonto bedarf eines besonderen schriftlichen Ausweises der Firma Sven Hapke in der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnung.
4.4. Soweit keine Zahlungsfristen und -arten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen bestimmt sind, sind unsere Rechnungen nach Lieferung binnen zwei Wochen in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zahlbar.·
§ 5 Pflichten des Auftraggebers beim Containerservice
5.1. Der Auftraggeber hat einen geeigneten Aufstellplatz für den Containerbereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Soweit der Container auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden soll, hat der Auftraggeber die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
5.2. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten und dafür einzustehen, dass die Container während der Standzeit nicht abhanden kommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder verschlissen werden; Die Container nur mit den vereinbarten Stoffen beladen werden, das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich die Ladung beim Transport nicht nennenswert verlagert.·
§ 6 Rechte Dritter
Der Kunde gewährleistet mit der Auftragserteilung, dass das zu vernichtende Material frei von Rechten Dritter ist.·
§ 7 Haftung
Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln der Leistung von Sven Hapke Rohstoffhandel ist ausgeschlossen, soweit Sven Hapke Rohstoffhandel eine Nacherfüllung aus Gründen, die Sven Hapke Rohstoffhandel
e.Kfm.
nicht zu vertreten hat, nicht durch führen kann.
·§ 8 Mängel der Waren
Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des kaufmännischen Kunden setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber der Firma Sven Hapke Rohstoffhandel rügt (§ 377 HGB). Bei nicht-kaufmännischen Kunden verlieren diese alle Mängelansprüche, wenn sie offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 3 Wochen schriftlich rügen. Die sachliche Behandlung als Mängelrüge von Sven Hapke Rohstoffhandel ist kein Verzicht auf die Einhaltung dieser Bestimmung. Der kaufmännische Kunde hat die Reklamation anhand einer aussagefähigen Bilderdokumentation (mind. 4 Bilder inkl. 1 Gesamtladungsfoto, Kennzeichenfoto mit der zu erkennenden Ware) anzuzeigen.··
Ansprechpartner:· Sven Hapke·04152 – 83 94 51 · info@hapke-rohstoffhandel.com